ERA IKIMMO-Service-Versprechen

Das ERA IKIMMO Büro verspricht hiermit, die folgenden Service-Leistungen im Rahmen eines Alleinverkaufsauftrages für den Verkäufer zu erbringen:

1. Datenbeschaffung/Dokumente

Durch eine ausführliche Begehung des Verkaufsangebotes durch den ERA-Immobilienberater, werden alle technischen und Ausstattungsmerkmale festgehalten, Mängel festgestellt, Anlagen und Geräte soweit möglich auf Funktionsfähigkeit überprüft und alle für den Verkauf notwendigen Dokumente eingesehen.

2. Vergleichende Marktanalyse

Im Rahmen der Marktbeobachtung unseres Büros wird Ihr Angebot mit vergleichbaren Immobilien, die in letzter Zeit verkauft worden sind, die zum Verkauf stehen oder die nicht verkauft worden sind, verglichen, um den optimalen Verkaufspreis festzustellen.

3. Beurteilung der Verkäuflichkeit

Der Verkauf Ihrer Liegenschaft hängt von vielfältigen Faktoren ab. Um alle Vor- und Nachteile festzustellen und um aufzuzeigen, welche Marketingmaßnahmen den Verkauf fördern (oder behindern), werden die Verkaufschancen errechnet.

4. Verkaufsvorbereitung

Beratung und Festlegung mit dem Verkäufer, welche Arbeiten, (Schönheits-)Reparaturen und Verbesserungen in, an und um das Verkaufsangebot vorgenommen werden sollten, um die Verkaufschancen und Werthaltigkeit zu erhöhen.

5. Persönliche Betreuung

Ihnen als Verkäufer steht jederzeit ein persönlicher Betreuer aus den ERA-Büros zur Verfügung, auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten.

6. Marketing- und Aktivitätenplanung

Alle Aktivitäten, die den Verkauf ihrer Immobilie fördern, werden in einem detaillierten Aktivitätenplan weitestgehend zeitlich festgelegt.

7. Werbemaßnahmen

Neue Kaufinteressenten werden durch Internet- und/oder Anzeigenwerbung besonders in zielgruppengerechten Medien beworben. Im Rahmen des Marketing-Aktivitäten-Plans wird auch der mögliche Werbeplan festgelegt.

8. Verkaufsexposés

Erstellung eines bebilderten Verkaufsexposés zur Information von Kunden sowie eines Kurzexposés zum Aushang in den Schaufenstern und Schaukästen.

9. Bedarfsermittlung / Ermittlung der kaufentscheidenden Motive

Erhebung der kaufentscheidenden Motive (Wünsche und Bedürfnisse) des Interessenten vor der ersten Besichtigung, damit Ihre Immobilie auch den Anforderungen des Interessenten entsprechend optimal präsentiert wird.

10. Präsentationsservice für Kaufinteressenten

Besichtigungen Ihrer Immobilie nur mit vorher ausführlich vorbereiteten Kunden immer nur in Begleitung eines Mitarbeiters unseres Büros.

11. Beratungsservice für Kaufinteressenten

In Beratungsgesprächen werden Kaufinteressenten über bautechnische, steuerliche und rechtliche Fragen in Zusammenhang mit der Immobilie beraten.

12. Finanzierungsberatung

Für ernsthafte Kaufinteressenten werden Finanzierungsvorschläge erarbeitet und die Bonität des Kaufinteressenten im Rahmen der Möglichkeiten des Büros geprüft.

13. Finanzierungsantrag

Bei Kaufzusagen werden Beleihungsunterlagen zusammengestellt, Finanzierungsanträge bei der Bank eingereicht und Zusagen gesammelt.

14. Schriftliches Kaufanbot

Unser Büro bereitet für Sie ein schriftliches Kaufanbot vor, damit eine von einem Kaufinteressenten einmal getroffene Entscheidung auch schriftlich festgehalten ist.

15. Kaufvertrag

Wir veranlassen die Errichtung des Kaufvertragsentwurfs und betreuen Sie als Verkäufer und den Kaufinteressenten bis zur notariellen Vertragsunterzeichnung.

16. Weltweiter Internet-Service

Einstellung des Angebotes im Internet zum regionalen Austausch innerhalb der ERA-Büros. Nationale und internationale Präsenz Ihres Angebotes im weltweiten Internet.

17. Werbung in dem ERA-Journal

Farbiges Inserat in der nächsten Ausgabe des ERA-Immobilien-Journals.

18. Nachbarschaftswerbung

Im Rahmen des Programms werden alle umliegenden Nachbarn Ihrer Liegenschaft auf den Verkauf aufmerksam gemacht mit dem Ziel, dass sie von sich aus weitere mögliche Kaufinteressenten ansprechen.

19. Verkaufschild

Aufstellung eines werbewirksamen Verkaufsschildes, um zusätzliche Kaufinteressenten zu gewinnen (nationale Erfahrung: 30 % aller Käufer werden heute über das Verkaufsschild geworben).

20. Beratungspflicht

Sie als Verkäufer werden nach bestem Wissen und Gewissen in allen - dem Verkauf ihrer Liegenschaft zusammenhängenden - Fragen beraten und sofort informiert, falls Schwierigkeiten beim Verkauf auftreten.

21. Berichterstattung

Der Sie betreuende Mitarbeiter des Büros wird Sie innerhalb der vereinbarten Zeiträume regelmäßig über die Verkaufsaktivitäten informieren.