Nebenkostenübersicht und Information für den Kauf und Verkauf einer Immobilie

Gemäß § 30 Konsumentenschutzgesetz, Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge

I)   Kaufverträge

1. Grunderwerbsteuer
    ermäßigter Steuersatz bei Grunderwerb von nahen Angehörigen

3,5 %
2 %
2. Grundbucheintragungsgebühr 1 %
3. Allfällige Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung
    Allfällige Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung
0,6 %
gebührenfrei
4. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelmarken It. Tarif
5. Kosten der Vertragserrichtung lt. den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters
6. Verwaltungsabgabe für die Bewilligung des Grunderwerbes durch Ausländer gemäß den bundesländerweise
unterschiedlichen Bestimmungen ca. 1 %
7. Verfahrenskosten bei Grundverkehrs- und anderen Genehmigungsverfahren lt. behördlicher Vorschreibung
8. Allfällige Anliegerleistungen (Aufschließungskosten und Anschlussgebühren)
9. Vermittlungshonorar für den Kauf, Verkauf oder Tausch einer Liegenschaft,
    eines Liegenschaftsanteiles, von Unternehmen oder Beteiligten an
    Unternehmen oder von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen,
    an denen Wohnungseigentum begründet ist (wird):
 

Höchstprovision gem. §15 Immobilienmaklerverordnung 96 bei Kauf, Verkaufoder Tausch von

● Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen                        ● Unternehmen aller Art
● Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum      ● Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück

bei einem Wert

bis  EUR 36.336,42.............................................................................................................................. 4%

von EUR 36.336,42  bis EUR 48.448,58..................................................................................... EUR 1.453,46

ab EUR 48.448,58................................................................................................................................. 3%

jeweils zuzüglich MWSt in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe.

II)      Bestandverträge

  1. Vergebührung des Bestandvertrages It. § 33 TP 5. Gebührengesetz: 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses;
    bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Neben dieser Gebühr ist für den zweiten und
    jeden weiteren Bogen der Urkunde eine feste Gebühr für Stempelmarken zu entrichten.
     
  2. Allfällige Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters
     
  3. Vermittlungshonorar:
    Höchstprovision zuzüglich MWSt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art und sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte.
     
Vertragsdauer Vermieter Mieter
unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre 3 Bruttomonatsmietzinse 3 Bruttomonatsmietzinse

Frist mindestens 2 höchstens 3 Jahre

* bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse

2 Bruttomonatsmietzinse

* Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse

Frist weniger als 2 Jahre

* bei Verlängerung auf höchstens 3 Jahre

** bei Verlängerung auf mehr als 3 Jahre
oder unbestimmte Zeit

3 Bruttomonatsmietzinse 1 Bruttomonatsmietzins

* Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse

* *Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse
Untermietverträge über einzelne
Wohnräume unabhängig von Dauer
1 Bruttomonatsmietzinse 1 Bruttomonatsmietzins

Gemäß § 24 IMV ist für die Berechnung die Mehrwertsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen
Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.

III)      Hypothekarkredite

 

1. Vergebührung des Darlehensvertrages It. Gebührengesetz   0,8 %
2. Grundbuchseintragungsgebühr   1,2 %
3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung 0,6 %
4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde lt. Tarif des jeweiligen Urkundenverfassers
5. Beglaubigungskosten    It. Tarif
6. Kosten der allfälligen Schätzung It. Sachverständigentarif
7. Kosten der Übertragung von Darlehen It. Vorschreibung des Pfandgläubigers  

 

IV)     Allfällige Finanzierungskosten 

Gebühren lt. Vorschreibung des jeweiligen Geldgebers (Bausparkasse, Sparkassen, Banken usw.)