Gemäß § 30 Konsumentenschutzgesetz, Kauf-, Miet- und Hypothekardarlehensverträge
I) Kaufverträge
|
1. Grunderwerbsteuer |
3,5 % 2 % |
| 2. Grundbucheintragungsgebühr | 1 % |
| 3. Allfällige Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung Allfällige Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung |
0,6 % gebührenfrei |
| 4. Barauslagen für Beglaubigungen und Stempelmarken | It. Tarif |
| 5. Kosten der Vertragserrichtung | lt. den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters |
| 6. Verwaltungsabgabe für die Bewilligung des Grunderwerbes durch Ausländer | gemäß den bundesländerweise unterschiedlichen Bestimmungen ca. 1 % |
| 7. Verfahrenskosten bei Grundverkehrs- und anderen Genehmigungsverfahren | lt. behördlicher Vorschreibung |
| 8. Allfällige Anliegerleistungen | (Aufschließungskosten und Anschlussgebühren) |
| 9. Vermittlungshonorar für den Kauf, Verkauf oder Tausch einer Liegenschaft, eines Liegenschaftsanteiles, von Unternehmen oder Beteiligten an Unternehmen oder von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum begründet ist (wird): |
Höchstprovision gem. §15 Immobilienmaklerverordnung 96 bei Kauf, Verkaufoder Tausch von
● Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen ● Unternehmen aller Art
● Liegenschaftsanteilen, an denen Wohnungseigentum ● Abgeltungen für Superädifikate auf dem Grundstück
bei einem Wert
bis EUR 36.336,42.............................................................................................................................. 4%
von EUR 36.336,42 bis EUR 48.448,58..................................................................................... EUR 1.453,46
ab EUR 48.448,58................................................................................................................................. 3%
jeweils zuzüglich MWSt in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe.
II) Bestandverträge
- Vergebührung des Bestandvertrages It. § 33 TP 5. Gebührengesetz: 1 % des auf die Vertragsdauer entfallenden Bruttomietzinses;
bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit 1 % des dreifachen Jahresbruttomietzinses. Neben dieser Gebühr ist für den zweiten und
jeden weiteren Bogen der Urkunde eine feste Gebühr für Stempelmarken zu entrichten.
- Allfällige Vertragserrichtungskosten nach den Tarifen des jeweiligen Urkundenerrichters
- Vermittlungshonorar:
Höchstprovision zuzüglich MWSt. bei Vermittlung von Haupt- oder Untermiete an Wohnungen, Einfamilienhäusern und Geschäftsräumen aller Art und sonstiger Gebrauchs- und Nutzungsrechte.
| Vertragsdauer | Vermieter | Mieter |
| unbestimmte Zeit / Frist mehr als 3 Jahre | 3 Bruttomonatsmietzinse | 3 Bruttomonatsmietzinse |
|
Frist mindestens 2 höchstens 3 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse |
2 Bruttomonatsmietzinse * Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
|
Frist weniger als 2 Jahre |
3 Bruttomonatsmietzinse | 1 Bruttomonatsmietzins * Ergänzung auf 2 Bruttomonatsmietzinse * *Ergänzung auf 3 Bruttomonatsmietzinse |
| Untermietverträge über einzelne Wohnräume unabhängig von Dauer |
1 Bruttomonatsmietzinse | 1 Bruttomonatsmietzins |
Gemäß § 24 IMV ist für die Berechnung die Mehrwertsteuer nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. Die Heizkosten sind ebenso wenig
miteinzurechnen, wenn es sich um die Vermittlung von Mietverhältnissen an einer Wohnung handelt, bei der nach den mietrechtlichen
Vorschriften die Höhe des Mietzinses nicht frei vereinbart werden darf.
III) Hypothekarkredite
| 1. Vergebührung des Darlehensvertrages It. Gebührengesetz | 0,8 % |
| 2. Grundbuchseintragungsgebühr | 1,2 % |
| 3. Allgemeine Rangordnung für die Verpfändung | 0,6 % |
| 4. Kosten der Errichtung der Schuldurkunde | lt. Tarif des jeweiligen Urkundenverfassers |
| 5. Beglaubigungskosten | It. Tarif |
| 6. Kosten der allfälligen Schätzung | It. Sachverständigentarif |
| 7. Kosten der Übertragung von Darlehen | It. Vorschreibung des Pfandgläubigers |
IV) Allfällige Finanzierungskosten
Gebühren lt. Vorschreibung des jeweiligen Geldgebers (Bausparkasse, Sparkassen, Banken usw.)
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